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Über die DeGPT

Gebündelte Fachkompetenz
mit interdisziplinärem Blick

Die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT)

Wir sind eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, die ein Forum bildet für Ärzt:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen und Vertreter:innen anderer Berufsgruppen, die im psychotherapeutischen, medizinischen, pädagogischen und beratenden Rahmen mit Menschen arbeiten, die unter Traumafolgestörungen leiden.

 

Wir engagieren uns für die Forschung im Bereich der Psychotraumatologie, erarbeiten Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Traumafolgestörungen sowie qualifizierte Weiterbildungen, kooperieren mit nationalen und internationalen Fachgesellschaften und fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs.
 

Erfahren Sie in diesem Video mehr über die Gründung der DeGPT.

Aufgaben & Ziele
Wissensförderung und -verbreitung

im Bereich der Psychotraumato­logie im deutschspra­chigen Raum

Bereitstellung von Infor­mationen für Fachleute und für Betroffene
Förderung von Forschungsengagement
Arbeitsgruppen

Gründung von Arbeitsgruppen für die Verbesserungen der Versor­gungsbedin­gungen von Menschen mit Traumafolgestö­rungen

Erkenntnis- und Erfahrungsaus­tausch

aus Forschung, Klinik und Praxis, insbesondere während der DeGPT-Jahrestagungen

Erarbeitung von Empfehlungen, Richtlinien und Standards

für die Diagnostik und Therapie von Traumafolgestö­rungen

Leitlinienarbeit
Definition von Qualitätsstandards
 

für die speziali­sierte psycho­therapeutische Behandlung und die psychoso­ziale Versorgung von Erwach­senen und Kinder& Jugend­lichen mit Traumafolgestö­rungen

Kooperation mit internationalen Fachgesellschaften
Zertifizierung von Aus- und Weiterbildungs­instituten
Alljährliche Verleihung von Förderpreisen
Verfassen von Positionspapieren
Beteiligung an Runden Tischen der Bundesrepublik Deutschland
Öffentlichkeits­arbeit
Organ der DeGPT ist das Fachmagazin »Trauma & Gewalt«

Verlag Klett-Cotta,
gelistet in PSYNDEX,
PILOTS und PsycINFO.

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des Verlags
 

Vorstand & Personen
Der Vorstand
Vorsitzender

Dr. med. Helge Höllmer

h.hoellmer@degpt.de

 

Klinischer Direktor Klinik VI Psychiatrie und  Psychotherapie 
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg 
Lesserstr. 180
22049 Hamburg 
Tel: +49 (0) 40 6947-26000

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Stellvertrende Vorsitzende

Prof. Dr. Maria Böttche

Freie Universität Berlin,
E-Mental Health und Transkulturelle Psychologie

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Stellvertretender Vorsitzender

PD Dr. Marc Schmid

UPK Basel Klinik für Kinder und Jugendliche
Forschung und Zentrum für Liaison und aufsuchende Hilfen
Wilhelm Klein-Str. 27
4002 Basel
Tel.: +41 (0) 61 325-82 55

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Schatzmeister

Peter Schüßler (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied)

DeGPT e.V. 
Sophie-von-La-Roche-Str. 4 
56077 Koblenz
Tel: +49 (0) 261 28742192

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Weitere Vorstandsmitglieder
Dr. med. Alexander Jatzko

Chefarzt / Klinikdirektor

Stillachhaus Oberstdorf
CuraMed Kliniken GmbH

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Prof. Dr. Birgit Kleim, PhD

Universität Zürich
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Lenggstr. 31
CH-8032 Zürich, Schweiz
Tel.: +41 (0) 44 384-2351

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PD Dr. Matthias Knefel

Klinischer Psychologe und Gesundheitspsychologe

Universität Wien; Fakultät Psychologie
Institut für Angewandte Psychologie
Wächtergasse 1
A-1010 Wien
Tel.: +43 (0) 1 4277-47247

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Prof. Dr. Meike Müller-Engelmann

Professorin für Psychotherapie

m.mueller-engelmann@degpt.de

 

MSH Medical School Hamburg

Am Kaiserkai 1
20457 Hamburg
Tel: +49 40 361 226 49252

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Kooptierte Vorstandsmitglieder
Dr. med. Jochen Binder

Chefarzt / stellv. Ärztlicher Direktor

j.binder@degpt.de

 

Integrierte Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland 
Spezial und Ambulant - Psychiatrie für Erwachsene SAET
Technikumstr. 81
Postfach 144
CH - 8408 Winterthur
Schweiz
Tel.: +41 (0) 52 264-38 60

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A. Univ. Prof. Dr. med. Astrid Lampe

Fachärztin für Psychiatrie, Psychoanalyse und Psychotraumatologie

Leitung des Bereichs Psychische Gesundheit 
Reha-Klinik Montafon Betriebs-GmbH
Wagenweg 4a
6780 Schruns
Österreich

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Prof. Dr. Annett Lotzin

a.lotzin@degpt.de

 

Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg
c/o UKE, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Martinistr. 52
20246 Hamburg.                      

Tel.: +49 (0) 40 7410 - 55356

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Univ. Prof. Dr. Paul Plener, MHBA

Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Medizinische Universität Wien
Währingergürtel 18-20
A-1090 Wien
Tel.: +43 (0) 1 40400-30110

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Dipl. - Psych. Iris von Schilling

Psychologische Psychotherapeutin

Praxis für Psychotherapie
Roonstraße 16
56068 Koblenz
Tel.: +49 261 550 265 21

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Dipl. Psych., Dipl. Päd. Ingrid Wild-Lüffe

Psychologische Psychotherapeutin

Frühere Vorstandsmitglieder

Jürgen Bengel, Freiburg
Karl-Heinz Biesold †
Doris Denis, Berlin
Raimund Dörr, Schaffhausen
Ulrike Ehlert, Zürich
Guido Flatten, Aachen*
Ulrich Frommberger, Offenburg*
Silke Birgitta Gahleitner, Berlin
Lutz Goldbeck †
Ursula Gast, Dammholm Havetoftloit
Thomas Hensel, Offenburg
Arne Hofmann, Bergisch Gladbach
Christine Knaevelsrud, Berlin
Peter Liebermann, Leverkusen
Andreas Linde, Windisch
Ingo Schäfer, Hamburg*
Julia Schellong, Dresden*
Brigitte Lueger-Schuster, Wien
Andreas Maercker, Zürich*
Katharina Purtscher-Penz, Graz
Luise Reddemann, Köln
Rita Rosner, München*
Martin Sack, München*
Regina Steil, Frankfurt*

* Vorsitz

Operatives Team
Irene Wehlen-Schüßler

 

Leitung der Geschäftsstelle

psych. Psychotherapeutin Lisa Horch

 

Fachreferentin

M.Sc. Mara Terhoeven

 

Fachreferentin

Sarah Shad

 

Mitarbeiterin der Geschäftsstelle 

Ethikrichtlinien
Präambel

Die Behandlung von traumatisierten Patienten/innen erfolgt im Rahmen der allgemeinen psychotherapeutischen Richtlinien und auf der Basis der Berufsordnungen oder Musterberufsordnungen der jeweiligen ärztlichen und psychotherapeutischen Kammern. Sie sind für jedes Mitglied der DeGPT verpflichtend.

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der folgenden Ethikrichtlinien. Diese ergänzen die Satzung der DeGPT.

I. Allgemeine ethische Grundsätze
  1. Traumaorientierte Psychotherapie ist ausgerichtet auf die Aufarbeitung von belastenden Erlebnissen, die häufig durch Grenzüberschreitungen gegenüber den Patienten/innen gekennzeichnet sind. Aufgrund der besonderen Vulnerabilität von traumatisierten Patienten/innen ist ein besonderer Schutz der jeweiligen individuellen Grenzen von besonderer Bedeutung. Die Abhängigkeit der Patienten/innen darf nicht ausgenutzt werden, die besondere psychotherapeutische Beziehung ist zu schützen und die eigene Kompetenz zu sichern.
  2. Es ist die Aufgabe des/r Psychotherapeuten/in, sich auf die erhöhten Anforderungen, wie sie für die Aufarbeitung psychischer Traumatisierungen erforderlich sind, entsprechend vorzubereiten. Dazu muss er/sie die Grenzen des therapeutischen Raumes verlässlich und sicher herstellen und bewahren. Diese Verantwortung geht über die Beendigung der therapeutischen Arbeitsbeziehung hinaus. Entsprechend gilt das Abstinenzgebot auch nach Abschluss der Therapie, die Karenzzeit ist zu wahren.
  3. Dies gilt in gleicher Weise für Beziehungen im Rahmen der Selbsterfahrung von Kolle-gen/innen und in der Supervision für Ausbildungskandidaten/innen.
II. Spezielle Ethische Grundsätze

Ein DeGPT-Mitglied muss folgende Grundsätze beachten:

  1. Gestaltung der Beziehung zu Patienten und Patientinnen

    • Der/die Psychotherapeut/in achtet jederzeit die Würde und Integrität eines/r Patienten/in.
    • Der/die Psychotherapeut/in ist verpflichtet, den therapeutischen Prozess durch Abstinenz zu sichern.

    Daraus folgt, dass er/sie niemals seine/ihre Autorität und professionelle Kompetenz missbräuchlich dafür einsetzt, durch den/die Patienten/in Vorteile zu erzielen: a. Alle Formen von Zuwendungen finanzieller oder sonstiger materieller Natur, die nicht professionell angemessen sind, oder andere Formen ökonomischer Abhängigkeitsverhältnisse sind abzulehnen. Entsprechende Bestimmungen des Arbeitgebers sind zu beachten. Im Falle von selbst finanzierter Psychotherapie ist ein angemessenes Honorar (entsprechend der GOÄ/GOP) einzuhalten. Zuzahlungen bei gesetzlich Versicherten dürfen nach zulassungsrechtlichen Bestimmungen nicht verlangt werden.
    b. Insbesondere nimmt der/die Psychotherapeut/in keine sexuelle Beziehung zu Patienten/innen auf und nimmt nicht während oder nach der Psychotherapie an dem/der Patienten/in sexuelle Handlungen vor oder lässt diese an sich vornehmen. Es ist im Sinne des Abstinenzgebotes unzulässig, wenn der/die Psychotherapeut/in eigene Bedürfnisse emotionaler, narzisstischer, sexueller, wirtschaftlicher und sozialer Art (missbräuchlich) realisiert – auch dann, wenn der/die Patient/in dieses bewusst wünscht oder diesem zustimmt.
    c. Für den/die Psychotherapeut/in gilt das Abstinenzgebot auch über die Beendigung der psychotherapeutischen Arbeitsbeziehung hinaus und endet frühestens nach fünf Jahren Karenz. Empfohlen wird zudem eine unabhängige qualifizierte Supervision.
    d. Zur Verantwortung des/der Psychotherapeut/in gehören ebenfalls Zuverlässigkeit, klare Absprachen über Terminvereinbarungen, therapeutisches Setting, Honorare sowie eine grundsätzliche Informations- und Aufklärungspflicht (Behandlungsvertrag), ebenso Aufklärung über Diagnose, Nebenwirkungen, voraussichtliche Behandlungsdauer, Behandlungsverfahren und -methoden sowie entsprechende Alternativen.

  2. Schweigepflicht, Dokumentation, Datenschutz Der/die Psychotherapeut/in verpflichtet sich zur Wahrung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihr/m anvertrauten Informationen.
    • Er/Sie behandelt Informationen über Personen und Institutionen, die er/sie im Zusammenhang mit seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit erhält, vertraulich.
    • Die Weitergabe solcher Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen und mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung geschieht (Ausnahme: Übergesetzlicher Notstand).
    • Ist die Weitergabe von Informationen durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und/oder durch eine zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der Information mitgeteilt werden.
    • Der/die Psychotherapeut/in wahrt die Dokumentationspflicht unter Wahrung der jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechend den fachlichen Standards.
    • Der/die Psychotherapeut/in sorgt dafür, dass alle Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
    • Mitteilungen des/der Patienten/in behandelt der/die Psychotherapeut/in vertraulich, auch über dessen/deren Tod hinaus, soweit gesetzliche Bestimmungen nichts anderes gebieten.
    • Die Diskretions- und Schweigepflicht gilt auch für folgende Situationen:
    • a) wissenschaftliche Veröffentlichungen
    • b) Supervisionen und kollegiale Beratungen
    • c) den vorsorglichen Datenschutz bei eventuell eintretender Berufsunfähigkeit oder Tod des/der Psychotherapeut/in im Hinblick auf alle Aufzeichnungen über Patienten/innen (Praxistestament).
  3. Berufliche Kompetenz
    • Der/die Psychotherapeut/in informiert sich über die rechtlichen Bedingungen seiner/ihrer Berufstätigkeit kontinuierlich.
    • Der/die Psychotherapeut/in nimmt eigenverantwortlich an geeigneten
      a) Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, sowie
      b) Supervisionen und/oder
      c) Intervisionen teil.
    • Er/Sie beschränkt seine/ihre Tätigkeit auf den Rahmen seiner/ihrer Kompetenz und zieht gegebenenfalls Kollegen/innen oder andere Fachleute zu Rate und ist gegebenenfalls zu weiterer persönlicher Selbsterfahrung bereit, um ggf. eigene psychische Beeinträchtigungen oder Störungen zu behandeln.
    • Bei Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit, z.B. im Fall einer Krankheit, Alter, Trauer oder bei Befangenheit, trifft der/die Psychotherapeut/in angemessene Vorkehrungen.
III. Verfahren bei Missachtung der Ethikrichtlinien
  1. Die Ethikkommission setzt sich aus mindestens vier Vertrauensleuten zusammen, die vom Vorstand der DeGPT für die Dauer von vier Jahren berufen werden. Eine Wiederernennung ist möglich. Die Vertrauensleute wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine/n Stellvertreter/in für die Dauer von vier Jahren. Zur Vermeidung von Loyalitätskonflikten sind die Vertrauensleute nicht gleichzeitig in leitender Funktion in der DeGPT oder in DeGPT-Ausbildungsinstituten tätig.
  2. Die Ethikkommission nimmt Anfragen und Beschwerden von Kolleg/innen oder Patient/innen entgegen und berät vertraulich.
    a) Sie ist Ansprechpartner für Patienten/innen und Ausbildungskandidaten/innen, die wegen möglicher Grenzüberschreitungen im therapeutischen Prozess in Bedrängnis geraten sind.
    b) Sie ist ebenfalls Ansprechpartner für ratsuchende Psychotherapeuten/innen, die entweder sich selbst in einer ethisch fragwürdigen Situation befinden oder von möglicherweise ethisch fragwürdigem Verhalten eines Kollegen erfahren haben.
    Die Tätigkeit der Ethikkommission besteht ausschließlich darin, anzuhören, zu klären und zu beraten. Sie empfiehlt ggf. dem Beschwerdeführer sich mit offizieller Beschwerde an die Schiedskommission zu wenden. Grundsätzlich sind die Mitglieder der Ethikkommission gegenüber Dritten zum Schweigen verpflichtet.
IV. Verfahrensordnung der Ethikkommission
  1. Die Ethikkommission wird von der/dem Vorsitzenden oder seiner/m Stellvertreter/in bei Bedarf einberufen. Es sollen nach Möglichkeit immer alle Mitglieder teilnehmen. Die Tagesordnung wird von den Mitgliedern festgelegt, die Ergebnisse werden protokolliert. Bei der nachfolgenden Sitzung werden die durchgeführten Aktionen überprüft.
  2. Die Mitglieder der Ethikkommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Ausscheiden aus der Kommission weiter. Eine Ausnahme stellt die Berichtspflicht an den Vorstand dar, die besteht, sobald Sanktionen erteilt werden müssen oder Belange des gesamten Verbands betroffen sind. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Protokolle und interne Unterlagen stehen nur den Mitgliedern der Kommission zur Verfügung.
  3. Die Sitzung wird von der/dem Vorsitzenden oder seiner/m Stellvertreter/in geleitet.
  4. Die Ethikkommission kann zur Klärung ethischer Fragen und zur Aufklärung bei möglicherweise vorliegendem Fehlverhalten Informationen einfordern, eine mündliche oder schriftliche Befragung der Betroffenen durchführen, Betroffene vorladen und weitere Maßnahmen ergreifen, die zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.
  5. Bei gravierendem Fehlverhalten bzw. bei einem gravierenden Schaden, ist es Aufgabe der Kommission, die Schiedskommission unter Aufhebung der Anonymität und der Verschwiegenheitspflicht darüber zu informieren und angemessene Sanktionen vorzuschlagen. Die Ethikkommission hat dabei beratende Funktion.
  6. Die Arbeit der Ethikkommission soll ein größtmögliches Maß an Offenheit, Objektivität und Neutralität gewährleisten. Sie gewährt Anonymität, wenn dies gewünscht und angemessen ist, unterstützt Problemlösungen und muss sich selbst reflexiv auch über mögliche eigene persönliche Befangenheit und Konsequenzen ihrer Arbeit im Klaren sein.
  7. Mitglieder der Ethikkommission können nicht gleichzeitig der Schiedskommission angehören.
  8. Änderungen dieser Ethikrichtlinien bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Verfahrens- & Schiedsordnung
Verfahrensordnung der Schiedskommission (Schiedsordnung) der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT e.V.)

Die Schiedsordnung als PDF downloaden

§1 Aufgaben

Die Schiedskommission wird tätig bei Beschwerden oder Konflikten, die sich aus der möglichen Verletzung der Ethikrichtlinien der DeGPT ergeben sowie bei allen anderen Streitigkeiten, die sich innerhalb der DeGPT ergeben können.

§2 Schiedskommission
  1. Die Schiedskommission besteht aus einem/einer Vorsitzenden und drei Beisitzern.
  2. Die/ Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt haben und langjährige Praxiserfahrung besitzen. Die Beisitzer müssen ordentliches Mitglied der DeGPT sein, sie dürfen keine anderen Ämter in der DeGPT innehaben. Beide Geschlechter sollen vertreten sein, ebenso verschiedene therapeutische Verfahren. Mitglieder (mit Ausnahme des Vorsitzenden) müssen eine mindestens 5-jährige eigene anerkannte psychotherapeutische Tätigkeit (abgeschlossen anerkannte Psychotherapie Ausbildung/ Approbation als Psychotherapeut/in) nachweisen. Eine DeGPT Trauma-Zertifizierung oder entsprechende Qualifikation ist wünschenswert.
  3. Dem/Der Vorsitzenden der Kommission ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Tätigkeit der Beisitzer erfolgt ehrenamtlich. Über eine Aufwandsentschädigung der Beisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung.
  4. Die Amtsperiode der Schiedskommission beträgt vier Jahre. Die gegebenenfalls auch mehrfache Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Mitglieder der Schiedskommission bleiben im Amt, bis ein Nachfolger bestellt worden ist.
  5. Die Mitglieder der Schiedskommission sind von der Ausübung ihres Amtes entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Ausschließung eines Richters von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen. Sie können aus denselben Gründen abgelehnt werden, die nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung zur Ablehnung eines Richters berechtigen. Für das Ablehnungsverfahren gelten die Regelungen der §§ 41 ff. ZPO entsprechend.
  6. Die Kommission entscheidet mit einfacher Mehrheit.
  7. Die Schiedskommission hat Ihren Sitz am Sitz der DeGPT Geschäftsstelle.
§3 Verfahren
  1. Bei Eingang einer schriftlichen Beschwerde oder eines Antrags der Ethikkommission ermittelt die Schiedskommission den Sachverhalt. Gegebenenfalls findet zur Klärung des Vorfalls eine Anhörung des/der Beschwerdeführer(s) statt. Die Kommission kann einen Antrag als offensichtlich unbegründet verwerfen, wenn die in ihm behaupteten Tatsachen - ihre Wahrheit unterstellt - Sanktionen offensichtlich nicht rechtfertigen würden. Vor einer Verwerfung ist der Antragsteller hierauf hinzuweisen.
  2. Die Schiedskommission hat die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu beachten, insbesondere allen Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren und die Aufklärung des Sachverhalts erforderlichenfalls durch die Erhebung von Beweisen zu fördern.
  3. Die Schiedskommission verfährt gemäß § 1042 ZPO. Im Übrigen handelt sie nach freiem Ermessen. Der/Die Vorsitzende fordert die das Verfahren betreibende Partei auf, ihre Anspruchsbegründung binnen zwei Wochen bei der/dem Vorsitzenden einzureichen. Die Anspruchsbegründung ist der Gegenpartei zu übermitteln mit der Aufforderung, wiederum innerhalb von zwei Wochen zu erwidern. Die nachfolgenden Schriftsätze sind jeweils der Gegenpartei zu übermitteln. Bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Fristen verlängert werden und unter welchen Voraussetzungen Vortrag als verspätet zurückgewiesen werden kann, sind die Grundsätze der Zivilprozessordnung analog heranzuziehen. Dem/Der Vorsitzenden obliegt die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens. Er/Sie lädt durch eingeschriebenen Brief zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu einer mündlichen Verhandlung über die Streitsache. Er führt Protokoll, leitet die mündliche Verhandlung und die Abstimmung innerhalb der Schiedskommission und verfasst den Schiedsspruch schriftlich mit Gründen. Die Schiedskommission soll vor Erlass eines Schiedsspruchs den Versuch machen, einen Vergleich herbeizuführen. Ein Vergleich ist schriftlich zu verfassen, von der Schiedskommission und den Parteien zu unterzeichnen. Ein Schiedsspruch ist zu begründen und von allen Mitgliedern der Schiedskommission zu unterzeichnen. Er ist zuzustellen und nach erfolgter Zustellung auf der Geschäftsstelle der DeGPT zu hinterlegen.
  4. Die Schiedskommission kann folgende Sanktionen beschließen:
    • Aussprechen einer Verwarnung
    • Erteilen von Auflagen
    • Befristete Suspendierung aller Mitgliedsrechte bei der DeGPT
    • Aussetzung/Aberkennung von Funktionen
    • Aussetzung/Aberkennung des Führens von DeGPT-Curricula und Titeln, soweit sie in Weiterbildungsinstituten der DeGPT erworben wurden
    • Ausschluss aus der DeGPT
§4 Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs

Durch das Verfahren vor der Schiedskommission ist der ordentliche Rechtsweg unbeschadet der Regelung des § 1059 ZPO ausgeschlossen.

§5 Verschwiegenheitspflicht

Die Mitglieder der Schiedskommission haben über alle ihnen in Ausübung dieses Amts bekannt gewordenen vertraulichen Angaben der Beteiligten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus der Kommission.

§6 Kosten 
  1. Den Mitgliedern der Schiedskommission sind die ihnen entstandenen Auslagen aus der Kasse der DeGPT zu erstatten.
  2. Die den Beteiligten entstandenen Kosten werden gegeneinander aufgehoben, sofern die Schiedskommission keine andere Kostenentscheidung trifft. Sofern Kosten für Zeugen und/oder Sachverständige entstanden sind, entscheidet die Schiedskommission, wer diese Kosten trägt.
§7 Änderung der Schiedsordnung

Änderungen der Schiedsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§8 Ergänzende Geltung

Bei Angelegenheiten, für die diese Schiedsordnung keine Regelung trifft, gilt die Satzung des Vereins entsprechend.

§9 Inkrafttreten

Diese Schiedsordnung tritt mit Wirkung zum 10.02.2017 in Kraft.

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Mitglied werden & Mitgliederbereich
Antrag auf Mitgliedschaft bei der DeGPT

Der DeGPT kann als ordentliches Mitglied beitreten, wer von einem Mitglied zur Aufnahme vorgeschlagen wird. Das unterzeichnende Mitglied übernimmt eine ideelle Bürgschaft dafür, dass die/der Vorgeschlagene bereit ist, sich im Bereich der Psychotraumatologie fördernd zu engagieren.

Die Aufnahme ist vollzogen, wenn der Vorstand dem Aufnahmeantrag einstimmig zugestimmt hat.

FAQ

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Wie kann ich meine Daten in der Datenbank ändern?

Sie können sich hier in die DeGPT-Mitgliederdatenbank einloggen, um Ihre persönlichen Daten selbst zu aktualisieren.

 

Meine Adresse hat sich geändert, was ist zu tun?

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Wieso werde ich in der Datenbank nicht gefunden?

In unserer Theraupeut:innensuche werden ausschließlich diejenigen Therapeut:innen veröffentlicht, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben und nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung "Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT)" oder „Spezielle Psychotraumtherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT)" ein DeGPT Zertifikat erhalten haben.

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    Mögliche Mitarbeit in DeGPT-Arbeitsgruppen
  • Reduzierte Gebühren für die DeGPT-Jahrestagung
  • Exklusive Frühanmeldung bei Online-Workshops
    Gebührenfreier Zertifikaterhalt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung "Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT)" oder „Spezielle Psychotraumtherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT)"
  • Angebot zum kostenfreien Eintrag in der Therapeut:innen-Suche auf der DeGPT-Webseite (nach erfolgreichem Abschluss in der Weiterbildung "Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT)" oder „Spezielle Psychotraumtherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT)")
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  • Kostenfreie Mitgliedschaft in der European Society for Traumatic Stress Studies (ESTSS)
  • Kooperation mit der Partnergesellschaft International Society for Traumatic Stress Studies (ISTSS).
Mitgliedschaft bei der ESTSS beinhaltet
  • Der Mitgliedsbeitrag wird von der DeGPT übernommen. Alle weiteren technischen Informationen zum Portal der ESTSS werden mit dem Aufnahmeschreiben unserer Fachgesellschaft versandt.
  • Der ESTSS Newsletter kann abonniert werden.
  • Das European Journal of Psychotraumatology (EJPT) ist das offizielle Journal der ESTSS und kann zu einer reduzierten Gebühr bezogen werden.
  • Mitglieder der ESTSS können von einer vergünstigten Publikationsgebühr im EJPT profitieren. Weitere Informationen zur Einreichung von Artikeln finden Sie hier: http://www.tandfonline.com/action/authorSubmission?journalCode=zept20&page=instructions&
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Kooperation mit der ISTSS beinhaltet
  • Mitglieder der kooperierenden Gesellschaften der ISTSS können zu reduzierten Kosten auf die Konferenzregistrierung zuzugreifen. https://istss.org/membership/membership-categories#corresponding
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  • Ordentliche Mitglieder: 120,00 €
  • Studentinnen und Studenten: 30,00 €
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA): 30,00 €
  • Mitglieder im Ruhestand: 50,00 €

Nachweis für reduzierte Mitgliedsbeiträge

 

Bitte senden Sie eine Kopie des Studentenausweises, der PiP-Bescheinigung oder des Rentner- bzw. Versorgungsausweises ausschließlich als Scan per Mail an .

Mitgliederdatenbank

Fach-Information

 

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Weiterbildung & Curricula

 

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