
Weiterbildung & Curricula
Die DeGPT hat es sich zur Aufgabe gemacht, Standards für die Weiterbildung von Psychotherapeut:innen und anderen Fachkräften zu definieren. Unsere Curricula definieren somit ein Qualitätsmerkmal für Fachkräfte, die in der Versorgung von Menschen mit Traumafolgestörungen tätig sind.
Auf dieser Seite finden Sie unsere Curricula, Listen der Institute, die eine von der DeGPT zertifizierte Weiterbildung anbieten und Zertifizierungsvoraussetzungen für Institute und Absolvent:innen einer DeGPT-zertifizierten Weiterbildung.
Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT) Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Versorgung von PatientInnen mit Traumafolgestörungen. Die DeGPT empfiehlt Standards für eine Qualifikation in „Spezieller Psychotraumatherapie (DeGPT)“.
Das von der DeGPT erarbeitete Curriculum trägt der Forderung Rechnung, anerkannte Behandlungsverfahren bzw. Behandlungsmethoden zu lehren und wird regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Forschung aktualisiert.
Für die Zertifizierung Ihres Institutes finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Sie können hier die Voraussetzungen als PDF downloaden
Sie können hier das Antragsformular als PDF downloaden
Zur Erlangung der Zusatzqualifikation Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT) reichen Sie bitte folgendes ausschließlich per Mail in der Geschäftsstelle der DeGPT - info@degp ein:
Kann ich während der Weiterbildung das Institut wechseln?
Ein Wechsel des Institutes während der Absolvierung des Curriculums ist nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte vor einem möglichen Wechsel an das Institut, bei dem Sie vorhaben, die Weiterbildung fortzusetzten und klären Sie ab, dass bereits vermittelte Lehrinhalt des Curriculums vom zweiten Institut anerkannt werden, so dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung nur die Teilnahmebescheinigung eines Institutes zum Zertifikatserwerb bei der DeGPT Geschäftsstelle einreichen.
Wer vermittelt eine/n Supervisor:in während der Absolvierung des Curriculums?
Die Weiterbildungsinstitute, bei denen Sie das Curriculum absolvieren, helfen Ihnen bei der Vermittlung von SupervisorInnen, die geeignet sind, den Prozess Ihrer Zertifikaterwerbung abzuschließen.
Gibt es eine Liste mit DeGPT Supervisor:innen?
Die DeGPT führt keine Weiterbildung zum Supervisor durch und unterhält keine Liste mit zertifizierten Supervisor:innen.
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Sie können sich das Antragsformular als PDF downloaden
Seit dem 1.1.2022 lehren Weiterbildungsinstitute nach diesem Curriculum. Parallel dazu darf nach dem bisherigen Curriculum von 2012 noch bis zum 31.12.2023 gelehrt werden, wenn die Weiterbildung noch 2021 begonnen wurde.
Sind Sie aktuell TeilnehmerIn an einem Weiterbildungsgang an einem der zertifizierten Institute nach dem Curriculum von 2012, so gelten für Sie die dort genannten Bestimmungen. Beachten Sie insbesondere die dortigen Hinweise zum Abschlusskolloquium. Das Curriculum von 2012 finden Sie hier.
Mit Vorlage des Zertifikats Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT) sind die Ziffern 2.3 und 2.4 des Psychotherapeutenverfahrens der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) erfüllt. Zusätzlich zum Zertifikat Spezielle Psychottraumatherapie (DeGPT) werden die in Ziffer 2.5 genannten Behandlungsfälle und die in Ziffer 2.6 genannte Teilnahme an der Einführungsveranstaltung der DGUV gefordert (vgl.Psychotherapeutenverfahren Anforderungen). Weitere allgemeine Informationen zum Psychotherapeutenverfahren finden Sie hier.

Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Versorgung von PatientInnen mit Traumafolgestörungen. Das Curriculum Spezielle Psychotraumatherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT) definiert Standards zur Qualifikation für die spezialisierte psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Traumafolgestörungen. Dieses von DeGPT erarbeitete Curriculum trägt der Forderung Rechnung, anerkannte Behandlungsverfahren bzw. Behandlungsmethoden zu lehren und wird regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Forschung aktualisiert.
Für die Zertifizierung Ihres Institutes finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Sie können hier die Voraussetzungen als PDF downloaden
Sie können hier das Antragsformular als PDF downloaden
Zur Erlangung der Zusatzqualifikation Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT) reichen Sie bitte folgendes ausschließlich per Mail in der Geschäftsstelle der DeGPT - info@degp - ein:
Kann ich während der Weiterbildung das Institut wechseln?
Ein Wechsel des Institutes während der Absolvierung des Curriculums ist nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte vor einem möglichen Wechsel an das Institut, bei dem Sie vorhaben, die Weiterbildung fortzusetzten und klären Sie ab, dass bereits vermittelte Lehrinhalt des Curriculums vom zweiten Institut anerkannt werden, so dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung nur die Teilnahmebescheinigung eines Institutes zum Zertifikatserwerb bei der DeGPT Geschäftsstelle einreichen.
Wer vermittelt eine/n Supervisor:in während der Absolvierung des Curriculums?
Die Weiterbildungsinstitute, bei denen Sie das Curriculum absolvieren, helfen Ihnen bei der Vermittlung von SupervisorInnen, die geeignet sind, den Prozess Ihrer Zertifikaterwerbung abzuschließen.
Gibt es eine Liste mit DeGPT Supervisor:innen?
Die DeGPT führt keine Weiterbildung zum Supervisor durch und unterhält keine Liste mit zertifizierten Supervisor:innen.
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Sie können sich das Antragsformular als PDF downloaden

Das von der DeGPT und dem FVTP erarbeitete Curriculum Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP) trägt der Forderung Rechnung, Qualitätsstandarts in der psychosozialen Versorgung traumatisierter Menschen zu etablieren und wird regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Forschung aktualisiert.
Bitte beachten Sie: Wir haben bis auf weiteres einen Aufnahmestopp für neue Institute veranlasst. Da die Überarbeitung des aktuellen Curriculums ansteht und ein Neuzertifizierungsprozesses für Institute zeitlich aufwändig für beide Seiten ist, und dies für Ihr neu zertifiziertes Institut selbst bedeuten würde, dass eine Rezertifizierung sehr schnell von Nöten sein wird, bitten wir Sie hier um Ihr Verständnis.
Sie können hier die Voraussetzungen als PDF downloaden
Sie können hier das Antragsformular als PDF downloaden
Sie können sich die Tabelle als PDF downloaden

Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Begutachtung von Menschen mit Traumafolgestörungen. Da diesbezügliche Inhalte nicht obligatorisch erlernt werden müssen, definiert die DeGPT Standards für eine Qualifikation in "Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) im sozialen Entschädigungsrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherung".
Für die Zertifizierung Ihres Institutes finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Sie können hier die Voraussetzungen als PDF downloaden
Sie können hier das Antragsformular als PDF downloaden
Zur Erlangung der Zusatzqualifikation Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) im sozialen Entschädigungsrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherungreichen reichen Sie bitte folgendes ausschließlich per Mail in der Geschäftsstelle der DeGPT - info@degpt.de - ein:
Antragsformular - Begutachtung (Voraussetzung DeGPT-Mitgliedschaft)
Zur Erlangung der Zusatzqualifikation Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) im sozialen Entschädigungsrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherungreichen nach der Übergangsregelung reichen Sie bitte folgendes ausschließlich per Mail in der Geschäftsstelle der DeGPT - info@degpt.de - ein:
Antragsformular - Begutachtung nach der Übergangsregelung (Voraussetzung DeGPT-Mitgliedschaft)
Formular - Auflistung Gutachtenfälle
Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Begutachtung von Menschen mit Traumafolgestörungen. Da diesbezügliche Inhalte nicht obligatorisch erlernt werden müssen, definiert die DeGPT Standards für eine Qualifikation in "Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) in aufenthaltsrechtlichen Verfahren".
Für die Zertifizierung Ihres Institutes finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Sie können hier die Voraussetzungen als PDF downloaden
Zur Erlangung der Zusatzqualifikation Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) in aufenthaltsrechtlichen Verfahren reichen Sie bitte folgendes ausschließlich per Mail in der Geschäftsstelle der DeGPT - info@degpt.de - ein:
Antragsformular - Begutachtung (Voraussetzung DeGPT-Mitgliedschaft)
Zur Erlangung der Zusatzqualifikation Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) in aufenthaltsrechtlichen Verfahren nach der Übergangsregelung reichen Sie bitte folgendes ausschließlich per Mail in der Geschäftsstelle der DeGPT - info@degpt.de - ein:
Antragsformular - Begutachtung nach der Übergangsregelung (Voraussetzung DeGPT-Mitgliedschaft)
Formular - Auflistung Gutachtenfälle
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